Dr. Uwe Hübner, Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, Homöopathie


Lese-Rechtschreibschwäche Zusammenfassung Quelle: deutsches Ärzteblatt 41/2010

  • Bei etwa 5 % aller Kinder und Erwachsener liegt eine isolierte Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) vor.


  • LRS ist keine Intelligenzschwäche.


  • Andere Menschen können nicht gut malen, andere nicht gut tanzen ect.


  • Mit LRS kann man schulisch und beruflich erfolgreich sein.


  • Kindern mit LRS wird oft unzureichendes Lernen oder Dummheit vorgeworfen, viele stehen deshalb unter starken emotionalen Druck.


  • Die Behandlung der LRS hat zwei Säulen, die Behandlung der Kernproblematik im Lesen und Rechtschreiben und die Behandlung der eventuell auftretenden psychischen Störung.


  • Die Behandlung der LRS ist zum großen Unverständnis aller Eltern keine Leistung, die von den Krankenversicherungen übernommen wird. Weder Ergotherapie noch Logopädie kann vom Arzt rezeptiert werden, wenngleich auch Lehrer/Innen leider oft gegenteilige Aussagen machen.


  • Folglich müssen Eltern auf dem freien Markt fachliche Hilfe suchen.



  • Die Behandlung psychischer Störungen oder graphomotorischer Entwicklungsstörungen bzw. auditiver Störungen hingegen werden nach eingehender Diagnostik und Diagnosestellung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen






Bitte erkundigen sie sich direkt bei Kinder-und Jugendtherapeuten bzw. Kinder- und Jugendpsychiatern ob diese entsprechende Tests durchführen.



  • Aufgaben der Schulen

wurde die Diagnose gestellt, sind von den Schulen Maßnahmen zu ergreifen.




  • Private Bildungsinstitute

fachliche Hilfe auf dem „Freien Markt“





  • und andere


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Hinweise zu möglichen Interessenskonflikten: Für Impfleistungen erhalten wir Honorare gemäß EBM/GOÄ von den gesetzlichen Krankenkassen oder durch Privatliquidation. Darüber hinaus bestehen keine weiteren finanziellen Interessenskonflikte, weder durch Zuwendungen, Verkäufen von Waren noch durch Autorentätigkeiten oder Honoraren aus Vorträgen.


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